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Privat oder Gewerbe

Energieausweise für Private und Gewerbe

Für Neubauten, sowohl für Privat- als auch für Gewerbeimmobilien, ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Ob bei einer Sanierung oder einem Zubau ein solcher benötigt wird, hängt von den Landesbauordnungen ab. Benötigt wird der Energieausweis bei:

  • Einreichung um eine Baubewilligung
  • Einreichung um Förderung bei einem Neubau
  • Einreichung um Förderung einer Sanierung (mehr als 25% der Gesamtnutzfläche)
  • Verkauf bzw. Vermietung einer Hauses oder einer Wohnung

Um in den Vorteil einer Förderung im Zuge einer Sanierung zu gelangen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Diese Kriterien hängen vom jeweiligen Förderungsmodell ab. Gerne geben wir Ihnen nähere Informationen rund um Energieausweis und Förderungen.

Wer benötigt einen Energieausweis?

  • Bauherren
  • Personen, die eine Immobilie verkaufen, verpachten oder vermieten – hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Privatgebäude oder eine Gewerbeimmobilie handelt.

Top-Energieausweise Hans Maier aus dem Bezirk Schärding bietet Ihnen umfassende Leistungen rund um den Energieausweis für Private und Gewerbe.